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AGB

1. Haftung/Unfälle/Schäden

Soweit nicht identisch haften Mieter und Schiffsführer als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Crewmitglieder wie für vertragliche Erfüllungsgehilfen. Er haftet auch für Schäden, die nicht von der Versicherung reguliert werden können. Der Mieter übernimmt das gemietete Schiff auf eigene Verantwortung. Der Vermieter haftet weder für ihn noch für andere Personen an Bord. Unfälle oder Beschädigungen müssen dem Vermieter umgehend und so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Spätestens eine Woche nach dem Unfalltag muss der Mieter einen schriftlichen Bericht über den Unfallhergang oder das Zustandekommen einer Beschädigung beim Vermieter einreichen. Der Mieter haftet für Schäden, die er am gemieteten Boot sowie an anderen Sachen oder Personen verursacht hat, in vollem Umfang. Soweit der Vermieter vom Mieter für vom Vermieter zu vertretende Handlungen oder Unterlassungen von Dritten haftbar gemacht werden sollte, stellt der Mieter den Vermieter von allen rechtlichen Folgen frei.

2. Sorgfaltspflicht/Sicherheit

Der Mieter muss vor Antritt der Fahrt das Boot auf etwaige Mängel hin überprüfen und falls vorhanden umgehend dem Vermieter mitteilen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Schiffssicherheit und die Gewährleistung der Grundregeln der BinSchStrO.
Der Vermieter stellt dem Mieter sowie jeder Person an Bord für die Dauer der Vermietung eine Rettungsweste zur Verfügung. Jedes Boot, besitzt ein Paddel/Person.

3. Bootsrückgabe

Das vermietete Boot gilt dann als zurückgegeben, wenn der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person das Boot in Au- genschein genommen hat. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter für jede angefangene Stunde pauschal 10.- zusätzlich zum Mietpreis zu zahlen, es sei denn, dem Vermieter entstünde durch die Verspätung ein höherer wirtschaftlicher Schaden, den der Mieter dann in voller Höhe zu regulieren hat.

4. Reinigung

Das Boot wird sauber übergeben und muss ebenso sauber zurückgegeben werden. Alternativ ist der Mieter gegen Zahlung von 20,- von der Schiffsreinigung befreit.

5. Kaution

Eine Kaution wird nicht erhoben. Sattdessen, ist ein Ausweisdokument zu hinterlegen.

6. Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine einzelne Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt sowie die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. In einem solchen Fall ist der Vertrag anstelle der unwirksamen Bestimmung vielmehr seinem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- und Zeitbestimmung, so tritt an diese Stelle das gesetzlich zulässige Maß.